ehem. Institut für Rechtsmedizin
Das ehemalige Institut für Rechtsmedizin liegt in Berlin und gehört zur Charité – Universitätsmedizin Berlin. Hier verbinden sich universitäre Forschung und Lehre mit forensischer Pathologie, Genetik und Toxikologie.
Die Berliner Geschichte der Rechtsmedizin reicht bis ins siebzehnte Jahrhundert zurück, als die Stadt ein Stadtarztamt einrichtete. Am Collegium Medico Chirurgicum fanden bereits 1724 Vorlesungen zur Rechtsmedizin statt, bevor 1811 das erste Berliner Leichenschauhaus entstand. 1833 schuf das Praktische Lehrinstitut für Staatsmedizin eine Grundlage für die Berliner Schule der Rechtsmedizin, die unter Wilhelm Wagner und Fritz Strassmann an Bedeutung gewann. 1900 folgte ein rechtsmedizinischer Bereitschaftsdienst, 1937 das Forensische Medizinische Institut des Stadtgesundheitsamtes. Die medizinischen Fakultäten der Humboldt-Universität und der Freien Universität fusionierten 2003, wodurch die rechtsmedizinischen Abteilungen in der Charité zusammengeführt wurden.
Besonders greifbar bleibt der Schritt von den Vorlesungen des Jahres 1724 zum ersten Berliner Leichenschauhaus von 1811.
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